OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.01.2015 – 11 U 101/12 (Wasserpfeifen) –
Der Kläger stellt Wasserpfeifen aus Glas (sog. Bongs) her, deren Gestaltungselemente (Farbe, Form des Pfeifenkorpus, Randgestaltung des Mundstücks usw.) von der Beklagten als Vorlage für eigene Modelle übernommen wurden. Insgesamt hat die Beklagte etwa 25 Modelle des Klägers in weiten Teilen nachgeahmt. Der Kläger machte gegen die Beklagte daraufhin wettbewerbsrechtliche Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der systematischen Übernahme und Behinderung, der Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung sowie der vermeidbaren Herkunftstäuschung geltend (§ 4 Nr. 9 a – c UWG). Wettbewerbsrecht: Zulässige Nachahmung einer Produktgestaltung weiterlesen