OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.11.2014 – 6 U 239/13 “SAM” –
Als Modellbezeichnungen für Kleidungsstücke werden in Katalogen oder Online-Shops der Einfachheit halber häufig Vornamen verwendet. Aus markenrechtlicher Sicht stellt sich dann – zunächst bei Anmeldung des Namens als Marke – die Frage, ob der Vorname über eine ausreichende Unterscheidungskraft verfügt, um als betrieblicher Herkunftshinweis zu dienen. Die Praxis und Rechtsprechung hierzu ist recht uneinheitlich, i.d.R. kommt es darauf an, ob es sich um einen gewöhnlichen, häufig vorkommenden Vornamen handelt oder nicht. In dem vom OLG Frankfurt a. M. entschiedenen Fall war die Klägerin allerdings bereits Inhaberin der für Bekleidung geschützten deutschen Wortmarke “SAM” und ging aus dieser Marke gegen die Verwendung des Zeichens “ZADIG & VOLTAIRE SAM CREME” für Bekleidung vor, Markenrecht: Kennzeichnungskraft von Vornamen als Modellbezeichnung für Bekleidung weiterlesen