Werktitelrecht: Verletzung eines bekannten Buchtitels

OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014 – 6 U 100/14 „Ich bin dann mal weg“ –

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren sah die Verlegerin des im Jahre 2006 erschienen Bestsellers „Ich bin dann mal weg“ des Autors Hape Kerkeling die ihr zustehenden Rechte am Werktitel (§ 5 Abs. 3 MarkenG) durch die Antragsgegnerin verletzt, die auf ihren Reiseportalen weg.de und ferien.de mit dem Slogan „ich bin dann mal weg.de“ warb. Wie schon das LG Köln in erster Instanz sah auch das OLG Köln darin eine Titelverletzung und bestätigte damit die einstweilige Verfügung. Werktitelrecht: Verletzung eines bekannten Buchtitels weiterlesen