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Für alle Arten gewerblicher Schutzrechte
sind Nutzungs- und Übertragungsvereinbarungen üblich. Angefangen
bei der dringend zu empfehlenden vertraglichen Regelung bei einer
Schutzrechtsanmeldung für mehrere Anmelder bis zur komplexen wechselseitigen
Lizenzierung von Schutzrechts-Portefeuilles spielen Schutzrechtsverträge
eine große Rolle bei der Verwertung von Schutzrechten. Hierbei sind
auch zwingende kartellrechtliche Vorschriften zur Vermeidung der
Unwirksamkeit eines Vertrages zu beachten.
Für die Abfassung oder auch nur Prüfung
derartiger Schutzrechtsverträge stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
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