Schutzrechtsverträge
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Für alle Arten gewerblicher Schutzrechte sind Nutzungs- und Übertragungsvereinbarungen üblich. Angefangen bei der dringend zu empfehlenden vertraglichen Regelung bei einer Schutzrechtsanmeldung für mehrere Anmelder bis zur komplexen wechselseitigen Lizenzierung von Schutzrechts-Portefeuilles spielen Schutzrechtsverträge eine große Rolle bei der Verwertung von Schutzrechten. Hierbei sind auch zwingende kartellrechtliche Vorschriften zur Vermeidung der Unwirksamkeit eines Vertrages zu beachten.

Für die Abfassung oder auch nur Prüfung derartiger Schutzrechtsverträge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.