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Leistungsspektrum von Lewinsky &
Kollegen im Geschmacksmusterrecht
· Schutzrechtsrecherchen zur Feststellung, ob ein Design geschützt ist
· Geschmacksmusteranmeldungen
deutsch, regional (Int. Geschmacksmuster nach Haager Abkommen)
oder im Ausland
· EU-Geschmacksmusteranmeldungen
· Verletzungsverfahren
Von großer Bedeutung ist seit 2003 das Gemeinschaftsgeschmacksmuster,
das auch ohne förmliche Anmeldung (also allein durch die Benutzungsaufnahme)
für einen begrenzten (nicht verlängerbaren) Zeitraum von 3 Jahren
einen Geschmacksmusterschutz in der EU gegen Nachahmungen entstehen
lässt. Bei Schutzbedarf für längere Zeiträume stehen nationale Geschmacksmuster,
das Internationale Geschmacksmuster nach dem Haager Übereinkommen
sowie seit 2003 das EU-weite Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Schutz
bis zu 25 Jahren zur Verfügung.
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