Design Geschmacksmuster
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Leistungsspektrum von Lewinsky & Kollegen im Geschmacksmusterrecht

·     Schutzrechtsrecherchen zur Feststellung, ob ein Design geschützt ist

·     Geschmacksmusteranmeldungen deutsch, regional (Int. Geschmacksmuster nach Haager Abkommen) oder im Ausland

·     EU-Geschmacksmusteranmeldungen

·     Verletzungsverfahren

Von großer Bedeutung ist seit 2002 das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das auch ohne förmliche Anmeldung (also allein durch die Benutzungsaufnahme) für einen begrenzten (nicht verlängerbaren) Zeitraum von 3 Jahren einen Geschmacksmusterschutz in der EU gegen Nachahmungen entstehen lässt. Bei Schutzbedarf für längere Zeiträume stehen nationale Geschmacksmuster, das Internationale Geschmacksmuster nach dem Haager Übereinkommen sowie seit 2003 das EU-weite Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Schutz bis zu 25 Jahren zur Verfügung.

Für unsere Mandanten sind im "Mandanten-Bereich" folgende Informationsblätter abrufbar:

1. Informationen zu den Schutzrechtsmöglichkeiten allgemein

2. Informationen zum Geschmacksmusterschutz

3. Warnung vor unseriösen Register-Eintragungsangeboten

 

Hinweis: Falls Sie bisher nicht zu unseren Mandanten gehören, aber Interesse an dem einen oder anderen Informationsblatt haben, können Sie dies per Email bei uns anfordern.